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Allgemeine Geschäftsbedingungen
LX CRO / LifeSPEX GmbH
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche über unser Online-Portal geschlossenen Verträge zwischen der LifeSPEX GmbH, Schwarzwaldstr. 61, 79539 Lörrach, Deutschland (nachfolgend „LifeSPEX“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Clinical Research, Clinical Operations, Consulting, Monitoring, Projektmanagement, Datenmanagement, Biostatistik, Medical Writing, klinischen Bewertungen, Performance Evaluations sowie sonstigen wissenschaftlichen, medizinischen und regulatorischen Dienstleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LifeSPEX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Für einzelne Aufträge können ergänzende oder abweichende Regelungen in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work (SOW), einer Auftragsbestätigung oder einem Einzelvertrag getroffen werden. Bei Widersprüchen gehen die individuell vereinbarten Regelungen diesen AGB vor.
2. Art und Umfang der Leistungen
2.1 Dienstleistungen
LifeSPEX erbringt Dienstleistungen im Bereich Clinical Research und CRO, insbesondere durch die Bereitstellung fachlicher Kompetenzen, personeller Kapazitäten, Beratung, Projektunterstützung, Monitoring sowie wissenschaftlicher, medizinischer und regulatorischer Expertise.
Die Leistungen werden auf Stundenbasis, nach vereinbarten Zeitkontingenten oder auf Grundlage einer sonstigen individuell vereinbarten Vergütung erbracht. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
2.2 Dienstleistungscharakter und Arbeitsergebnisse
LifeSPEX schuldet grundsätzlich die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch die Herstellung eines bestimmten Werks oder das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Erfolgs. LifeSPEX stellt dem Auftraggeber die vereinbarten fachlichen Kompetenzen, personellen Kapazitäten und Dienstleistungen zur Unterstützung der jeweiligen Projekte zur Verfügung.
Die fachliche, inhaltliche und projektbezogene Verantwortung für die vom Auftraggeber verfolgten Ziele sowie für die Zusammenführung, Verwendung, Freigabe und abschließende Bewertung der im Projekt erarbeiteten Ergebnisse verbleibt beim Auftraggeber, soweit diese Verantwortlichkeiten nicht ausdrücklich und gesondert auf LifeSPEX übertragen wurden.
Im Rahmen der Dienstleistung können beispielsweise Berichte, Auswertungen, Bewertungen, Konzepte, Dokumentationen, Präsentationen oder sonstige Unterlagen entstehen. Die Erstellung solcher Arbeitsergebnisse begründet für sich genommen keine werkvertragliche Erfolgspflicht und keine Verpflichtung zur Abnahme. Abweichendes gilt nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich in Textform vereinbaren.
2.3 Weisungsrechte und operative Zusammenarbeit
LifeSPEX erbringt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich und unter Wahrung der eigenen Verantwortung für die Organisation der Leistungserbringung. Die eingesetzten Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsmodells nicht als Personal des Auftraggebers eingesetzt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, projektbezogene Anforderungen, Ziele, Prioritäten, fachliche Vorgaben und regulatorische Rahmenbedingungen festzulegen sowie erforderliche Informationen und Rückmeldungen zur Leistungserbringung zu erteilen. Die operative Abstimmung mit den von LifeSPEX eingesetzten Personen ist im Rahmen des vereinbarten Leistungsmodells zulässig. Hierdurch werden keine arbeitsrechtlichen Weisungsbefugnisse des Auftraggebers begründet.
Die Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz der von LifeSPEX gestellten Personen sowie für deren personelle und interne organisatorische Führung verbleibt bei LifeSPEX. Dies umfasst insbesondere arbeitsrechtliche Weisungen, Personalentscheidungen und die Regelung von Abwesenheiten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den eingesetzten Personen unmittelbar Weisungen zu erteilen, die über die vereinbarten fachlichen und projektbezogenen Vorgaben hinausgehen.
Die Parteien stimmen sich über Ansprechpartner, Kommunikationswege, Aufgabenverteilung und erforderliche Eskalationswege ab. Haben projektbezogene Anforderungen Auswirkungen auf den vereinbarten Leistungsumfang, den erforderlichen Personaleinsatz, Leistungsfristen oder die Vergütung, gelten die vertraglichen Regelungen zu Änderungen und Zusatzleistungen.
Die Parteien gestalten ihre Zusammenarbeit entsprechend diesen Grundsätzen. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur Abgrenzung von Dienstleistungsverträgen und Arbeitnehmerüberlassung, bleiben unberührt.
3. Leistungsangebot
Die auf der Website dargestellten Leistungen, Beschreibungen und Preise stellen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Leistungsbeschreibungen auf der Website können sich ändern. Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen.
4. Preise
Die auf der Website oder in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.1 Festpreise
Als Festpreis ausgewiesene Leistungen werden zu dem angegebenen Preis erbracht, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4.2 Preise „Ab EUR …“
Bei mit „Ab EUR …“ oder vergleichbar gekennzeichneten Preisen handelt es sich um einen Einstiegspreis bzw. Mindestpreis. Der tatsächliche Preis hängt insbesondere vom konkreten Leistungsumfang, Projektumfang, Aufwand, Zeitrahmen und den Anforderungen des Auftraggebers ab und wird in der Auftragsbestätigung konkret festgelegt.
4.3 Preis auf Anfrage
Bei Leistungen mit dem Hinweis „Preis auf Anfrage“ wird der Preis individuell auf Grundlage des konkret vereinbarten Leistungsumfangs festgelegt.
4.4 Stundenbasierte Leistungen
Bei Leistungen auf Stundenbasis erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden zu dem vereinbarten Stundensatz. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stellt eine im Vorfeld genannte Aufwandsschätzung keine verbindliche Preisobergrenze dar.
Abrechnungsintervalle und gegebenenfalls Mindestabrechnungszeiten können in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt werden.
5. Bestellung und Vertragsschluss
Der Auftraggeber kann Leistungen über die Website, per E-Mail oder auf sonstigem von LifeSPEX vorgesehenem Weg anfragen bzw. bestellen.
Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Leistungen ab.
Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn LifeSPEX die Bestellung ausdrücklich bestätigt und dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.
LifeSPEX ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitätsgründe, fachliche, rechtliche, regulatorische oder tatsächliche Gründe gegen die Durchführung des Auftrags sprechen.
Wird eine Bestellung vor Vertragsschluss abgelehnt, kommt kein Vertrag zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, möglichst über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
6. Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang, gegebenenfalls die Leistungsbeschreibung, den Preis bzw. die Vergütungsgrundlage, den vorgesehenen Zeitraum sowie gegebenenfalls weitere projektspezifische Bedingungen.
Maßgeblich für die Durchführung des Auftrags ist die in der Auftragsbestätigung konkret festgelegte Leistung.
Soweit eine Auftragsbestätigung wesentliche Änderungen gegenüber der Bestellung enthält, bedarf deren Geltung der Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
7. Dienstleistungen auf Stundenbasis
Bei Dienstleistungen auf Stundenbasis wird die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit entsprechend dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
LifeSPEX schuldet bei reinen Dienstleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Erfolg, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
LifeSPEX ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Arbeitsmaterialien sowie die Erteilung notwendiger Freigaben und die Mitwirkung an Abstimmungen und Entscheidungen.
Der Auftraggeber benennt auf Anfrage von LifeSPEX eine fachlich geeignete Ansprechperson, die für Rückfragen zur Verfügung steht und erforderliche Informationen, Entscheidungen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen erteilen kann. Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Entscheidungen und Freigaben durch die jeweils zuständigen Personen rechtzeitig getroffen bzw. erteilt werden.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten verantwortlich. LifeSPEX ist grundsätzlich berechtigt, diese als zutreffend und vollständig zugrunde zu legen, soweit keine offensichtlichen Unstimmigkeiten erkennbar sind oder eine weitergehende Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber informiert LifeSPEX unverzüglich über Änderungen, neue Erkenntnisse oder Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sein können. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Projektanforderungen, regulatorischen Vorgaben, Zeitplänen, Datenständen und fachlichen Rahmenbedingungen, soweit diese dem Auftraggeber bekannt sind.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch eine verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden, hat LifeSPEX nicht zu vertreten. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in einem solchen Fall angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann zu den vereinbarten Stundensätzen oder, sofern solche nicht vereinbart wurden, zu den vorab mitgeteilten und vereinbarten Vergütungssätzen von LifeSPEX gesondert berechnet werden.
Kommt der Auftraggeber einer erforderlichen Mitwirkung trotz Aufforderung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, ist LifeSPEX berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen bis zur Erbringung der Mitwirkung auszusetzen, soweit dies zumutbar und rechtlich zulässig ist. Hierdurch verursachte Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen gehen nicht zulasten von LifeSPEX. Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen sowie für nachweislich entstandene, nicht vermeidbare Aufwendungen bleiben unberührt.
Gesetzliche und regulatorische Verantwortlichkeiten des Auftraggebers, insbesondere solche, die ihm als Sponsor, Hersteller oder sonst verantwortlicher Person obliegen, verbleiben beim Auftraggeber. Die vertraglich vereinbarte Unterstützung durch LifeSPEX führt ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zu einer Übernahme dieser Verantwortlichkeiten durch LifeSPEX.
9. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich einer Vereinbarung in Textform.
Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden oder aufgrund nachträglicher Änderungen des Projektumfangs erforderlich werden, werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für zusätzlichen Aufwand aufgrund geänderter Anforderungen, zusätzlicher Dokumente, zusätzlicher Auswertungen, zusätzlicher Abstimmungen oder sonstiger nachträglicher Änderungen des Projektumfangs.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
LifeSPEX kann für bestimmte Leistungen eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. LifeSPEX ist insbesondere berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Zahlungsabwicklung über Mollie
LifeSPEX kann zur Abwicklung von Zahlungen den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande, einsetzen.
Mollie ist ein Zahlungsdienstleister und wird nicht Vertragspartei des zwischen LifeSPEX und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages über die angebotenen Leistungen. Mollie ist für die technische und finanzielle Abwicklung der jeweiligen Zahlungsmethode verantwortlich. Die von Mollie angebotenen Zahlungsarten können je nach Verfügbarkeit, Land, Zahlungsmethode und technischen Voraussetzungen variieren.
Im Rahmen der Zahlungsabwicklung können personenbezogene Daten des Auftraggebers, insbesondere Identifikations-, Kontakt- und Zahlungsdaten, an Mollie übermittelt und von Mollie verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung der Zahlung erforderlich ist.
Mollie verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit seinen Zahlungsdiensten grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mollie sind in der Datenschutzerklärung von Mollie enthalten.
Die Zahlungsabwicklung über Mollie erfolgt nach den jeweils geltenden Bedingungen von Mollie und der jeweils ausgewählten Zahlungsmethode.
12. Anzahlung, Stornierung und vorzeitige Beendigung
Wird ein Auftrag vor Vertragsschluss von LifeSPEX abgelehnt, kommt kein Vertrag zustande. Eine bereits geleistete Zahlung wird zurückerstattet, möglichst über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Nach Vertragsschluss richtet sich eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Auftrags nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den im jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen.
Soweit der Auftraggeber einen bereits erteilten und angenommenen Auftrag vorzeitig beendet oder Leistungen storniert, bleiben Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen sowie Ansprüche auf Ersatz nicht mehr stornierbarer oder bereits veranlasster Fremdkosten unberührt.
Weitergehende Ansprüche von LifeSPEX bleiben vorbehalten, soweit diese gesetzlich zulässig oder vertraglich vereinbart sind.
13. Termine und Fristen
Leistungsfristen und Termine werden individuell vereinbart.
Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfällen von Kommunikations- oder IT-Systemen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstiger von LifeSPEX nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
14. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
An von LifeSPEX im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Berichten, Auswertungen, Bewertungen, Konzepten, Dokumentationen, Präsentationen und sonstigen Unterlagen, verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich bei LifeSPEX, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder individuelle Vereinbarungen etwas anderes bestimmen.
Der Auftraggeber erhält an den vereinbarten Arbeitsergebnissen die in der Auftragsbestätigung festgelegten Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit dies nicht bereits durch die eingeräumten Nutzungsrechte abgedeckt ist.
Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Know-how, Konzepte, Tools, Software, Datenbanken und sonstige Materialien von LifeSPEX verbleiben unabhängig vom jeweiligen Auftrag im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft von LifeSPEX.
15. Eigentumsvorbehalt
Soweit LifeSPEX körperliche Gegenstände oder sonstige bewegliche Sachen an den Auftraggeber überträgt, bleiben diese bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum von LifeSPEX.
Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht ohne vorherige Zustimmung von LifeSPEX veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei immateriellen Arbeitsergebnissen findet anstelle des Eigentumsvorbehalts die Regelung über die aufschiebend bedingte Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Ziffer 14 Anwendung.
16. Prüfung und Beanstandung von Leistungen
Die vom Auftraggeber beauftragten Dienstleistungen sind nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags zu erbringen. Eine werkvertragliche Abnahme ist nicht geschuldet, soweit die Parteien nicht ausdrücklich in Textform eine werkvertragliche Leistung und eine entsprechende Abnahme vereinbaren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Arbeitsergebnisse und sonstige Unterlagen zeitnah zu prüfen und erkennbare Unstimmigkeiten oder Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen möglichst unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Prüfung und Rückmeldung des Auftraggebers dient der Abstimmung und ordnungsgemäßen Fortführung der Dienstleistungen und stellt keine werkvertragliche Abnahme dar.
Eine unterlassene oder verspätete Rückmeldung gilt nicht allein deshalb als Abnahme oder als Verzicht auf gesetzliche Rechte. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
17. Beanstandungen und Korrekturen bei Dienstleistungen
Beanstandet der Auftraggeber eine Dienstleistung oder ein im Rahmen der Dienstleistung bereitgestelltes Arbeitsergebnis, hat er die Beanstandung möglichst unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform mitzuteilen und die beanstandeten Punkte nachvollziehbar zu beschreiben.
LifeSPEX prüft die Beanstandung und wird bei berechtigten Beanstandungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs angemessene Maßnahmen zur Korrektur oder Klarstellung ergreifen. Weitergehende Tätigkeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder auf nachträglichen Änderungen der Anforderungen beruhen, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert vergütet werden.
Keine Ansprüche wegen einer von LifeSPEX zu vertretenden Pflichtverletzung bestehen, soweit die beanstandete Abweichung ausschließlich auf Vorgaben, Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen des Auftraggebers beruht und LifeSPEX die Fehlerhaftigkeit nicht erkennen musste.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam vertraglich beschränkt werden können.
18. Haftung
LifeSPEX haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LifeSPEX, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von LifeSPEX, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LifeSPEX ausschließlich für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von LifeSPEX für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet LifeSPEX bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. Dies gilt nicht, soweit solche Schäden im konkreten Fall einen vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verhalten sowie für Schäden aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, soweit die Garantie den jeweiligen Schaden erfasst. Eine Garantie wird von LifeSPEX nur übernommen, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Soweit die Haftung von LifeSPEX nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber hat Schäden, Aufwendungen und Mängel, für die LifeSPEX möglicherweise haftet, unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und LifeSPEX die Möglichkeit einzuräumen, den Sachverhalt sowie die Ursachen und Auswirkungen zu untersuchen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung oder Korrektur zu ergreifen. Die Anzeige soll spätestens innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Kenntnis des jeweiligen Schadens oder Mangels erfolgen.
Bei schuldhaft verspäteter oder unterlassener Anzeige kann der Auftraggeber entsprechende Ansprüche nicht geltend machen, soweit LifeSPEX durch die Verspätung oder Unterlassung nachweislich in ihren Möglichkeiten zur Schadensminderung, Korrektur oder Sachverhaltsaufklärung beeinträchtigt wurde. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam vertraglich beschränkt werden können.
19. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern und Subunternehmern zugänglich gemacht werden, die diese Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
20. Datenschutz
LifeSPEX verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung von LifeSPEX entnommen werden.
Soweit LifeSPEX personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an LifeSPEX berechtigt ist und die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
21. Mitarbeiter und Subunternehmer
LifeSPEX ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Berater und qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
LifeSPEX bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
22. Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt LifeSPEX von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten, Unterlagen oder sonstige Materialien Rechte Dritter verletzen, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Dies gilt insbesondere für Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten.
23. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und nur im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
24. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LifeSPEX in Lörrach, Deutschland.
25. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Anwendung zulässig ausgeschlossen werden kann.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit diese auch bei einer Rechtswahl zwingend anzuwenden sind.
26. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Lörrach bzw. das Landgericht Freiburg im Breisgau vereinbart.
LifeSPEX bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
27. Vertragssprache und Kommunikation
Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht im jeweiligen Auftrag ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.
Die Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses kann, soweit nichts anderes vereinbart wurde, per E-Mail oder in sonstiger Textform erfolgen.
28. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
LifeSPEX GmbH
Schwarzwaldstr. 61
79539 Lörrach
Deutschland
Stand: 01. Oktober 2026
